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| | Gesetzliche Krankenversicherung | | | Die Krankenversicherung | | Beiträge vergleichen | Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Deutschland ein Bestandteil des Gesund-heitssystems und des Sozialversicherungs-systems. Die gesetzliche Krankenkasse bietet dem Versicherten im Falle eines Krank-heitsfalls eine medizinische Absicherung. | Versichern kann sich jeder, des-sen Einkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Übersteigt man diese, hat man die Möglichkeit eine freiwillige Krankenversicherung abzuschlie-ßen, oder man versichert sich in der privaten Krankenversicherung. | | | | | Die Beiträge der gesetzlichen Krankenver-sicherung werden von den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern jeweils zur Hälfte erbracht. | | Die gesetzlichen Krankenversicherungen basieren aus dem Solidaritätsprinzip, das heißt jeder gesetzlich Versicherte nimmt die gleichen Leistungen in Anspruch, egal wie viel er verdient. In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge zum Beispiel durch das Eintritts-alter und den jeweiligen Vorerkrankungen be-rechnet. Dadurch sind die Beiträge unter-schiedlich hoch. Aber auch bei den gesetzlichen Krankenkas-sen gibt es Preisunterschiede, daher sollte man sich vor Vertragsabschluss erkundigen welche Krankenkasse die billigste oder gün-stigste ist. Informationen und Adressen der Kranken-kassen erhalten sie unter anderem auf | | | | Der große Vorteil in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, dass Kinder und nichterwerbstätige Ehepartner kostenfrei in der GKV mitversichert werden können. Außerdem ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse lebenslang. Die Rechtsansprüche des Versicherungsnehmers sind durch das Sozialgesetzbuch festgelegt und somit abge-sichert. Allerdings werden privat Versicherte bei Ärzten und in Krankenhäusern bevorzugt behandelt, im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten. Ebenfalls wird ein Großteil der Leistungen nur teilweise oder gar nicht von der gesetzlichen Versicherung bezahlt. Das heißt, Zuzahlungen für Kuren, Medikamenten oder auch Zahnersatz müssen von den gesetzlich Versicherten getragen werden. | | | | | | Wechsel und Kündigung | | Private Zusatzversicherung | | Als gesetzlich Versicherter hat man die Mög-lichkeit frei zwischen den gesetzlichen Krankenkassen zu wählen. Möchte man seine bestehende Krankenkasse wechseln, muss man aber mindestens 18 Monate in dieser versichert gewesen sein, um kündigen zu können. Danach kann man eine ordent-liche Kündigung einreichen. Allerdings be-steht die Möglichkeit außerordentlich zu kün-digen, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge erhöht. Dann tritt ein Sonderkündigungsrecht in Kraft. | | Gesetzlich Versicherte sollten jedoch die Überlegung anstellen eine private Zusatzversicherung abzuschließen, da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen leider immer weiter gekürzt werden und die Leistungslücken jetzt schon offensichtlich sind. | Preiswerte private Zusatzversicherungen können bei allen privaten Krankenkassen abgeschlossen werden. | | | | | | | | |