Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt im Falle eines notwendigen Krankenhausaufenthaltes dem Versicherten einen vereinbarten Geldbetrag. Mit dem Geld sollen die zusätzlich entstehenden Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt gedeckt werden. Zum Beispiel um eine stellvertretende Kraft für die Mutter oder Hausfrau zu bezahlen.
Die Höhe des bezahlten Geldes hängt von der Vereinbarung mit dem Versicherer ab.
Besonders für Eltern ist die Krankenhaustagegeldversicherung eine sinnvolle Ergänzung. Durch das so genannte „Rooming-in“ hat der Vater oder die Mutter die Möglichkeit während der stationären Behandlung ihres Kindes bei diesem Tag und Nacht zu bleiben. Dies gilt allerdings nur für Kinder bis zum achten Lebensjahr. Das Krankenhaustagegeld kann dann für die anfallenden Kosten genommen werden, da das Krankenhaus eine Tagespauschale für die Verpflegung und Unterkunft der Eltern berechnet. Müssen die Eltern aus medizinischen Gründen mit in das Krankenhaus, entfallen die Kosten.
Allerdings wird das Krankenhaustagegeld bei vorsätzlichen Beigeführten Unfällen oder Krankheiten, Entziehungskuren und Kurbehandlungen nicht bezahlt.
Das Krankenhaustagegeld wird steuerfrei und ohne Kostennachweis gezahlt. Allerdings muss dem Versicherer eine Bescheinigung des Krankenhauses über den Aufenthalt und den Grund der Behandlung vorgelegt werden.
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